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Ist ein Gasgrill auf dem Balkon verboten?

Da diese Frage häufig in den Kreisen der Grillfans auftaucht, haben wir nach gültigen Antworten gesucht. Es ist natürlich immer ideal, wenn ein Garten, ein öffentlicher Grillplatz oder ein Grundstück zum Grillen zur Verfügung steht. Wer jedoch daheim auf dem Balkon grillen möchte, darf nicht automatisch von einer Erlaubnis zum Grillen ausgehen. Gerade in Mehrfamilienhäuser können in der Hausordnung Grillverbote fest verankert sein. So kann selbst der Eigentümer einer Eigentumswohnung Probleme mit dem Grillen auf dem Balkon bekommen. Als Mieter empfehlen wir auch im Mietvertrag nachzusehen. Grundsätzlich ist der Gasgrill auf Balkon nicht verboten. Was kannst Du tun, damit dein Gasgrill auf dem Balkon zu keinem Ärger führt?

 

Ist der Gasgrill ideal für den Balkon?

Auf jeden Fall ist der Gasgrill für den Balkon eine sehr gute Wahl. Gegenüber dem Holzkohlegrill kann er mit vielen Vorteilen ganz klar punkten. Bei einem Gasgrill muss nicht mühevoll und mit Qualm Holzkohle zum Glühen gebracht werden. Per Knopfdruck darfst Du den Grill auf die benötigte Temperatur bringen. Dadurch ist auch ein spontanes Grillen immer möglich. Mit Holzkohle auf einem Balkon zu grillen ist deutlich gefährlicher. Funkenflug, ein Fettbrand und aus Versehen herabfallende glühende Kohle machen deutlich, wie vorteilhafter ein Gasgrill ist. Da Du auch per Knopfdruck den Gasgrill einfach abschalten kannst, musst Du Dir auch keine Sorgen nach dem Grillen wegen einem Brand machen. Bei dem Holzkohlegrill sieht das schon wieder anders aus. Auch ein Holzkohlegrill ist nicht erlaubt, wenn im Mietvertrag ein Gasgrill auf dem Balkon verboten ist.

Oberhitzegrill ideal für den Balkon

Oberhitzegrills sind klein und ideal für den Balkon geeignet.

 

Tipps zum Grillen mit Gasgrill auf dem Balkon

Versuche Dich an nachfolgende Ratschläge zu halten, damit für Dich nicht das Grillen mit Gasgrill auf dem Balkon verboten wird. Oftmals sind es nur Kleinigkeiten die einen Nachbarschaftsstreit verhindern.

  1. Grillen in geselliger Runde ist immer ein großer Spaß, kann jedoch in einer lustigen Gesellschaft sehr laut Sobald Du merkst es wird für die Nachbarschaft zu laut, verlege das Essen lieber in das Wohnzimmer. Öffne dabei Fenster und Balkontüre weit, damit Du und deine Gäste das Gefühl von einem Grillen im Freien bekommen. Wichtig ist immer, damit das Grillen mit Gasgrill auf dem Balkon nicht verboten wird, dass Du Dich auch an Ruhezeiten hältst. Du darfst nicht rund um die Uhr grillen! Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist gültig für alle Bundesländer. Achte auf Zimmerlautstärke während dieser Zeit. Ein Verstoß dagegen kann zu Abmahnungen, fristlosen Kündigungen und Ordnungsgeld führen.
  2. Passe unbedingt die Grillgröße der Balkongröße an. Bei einem kleinen Balkon solltest Du Dich nicht unbedingt für ein großes Terrassen-Modell entscheiden. Im Online-Handel findest Du viele verschiedene Grillgrößen
  3. Praktisch ist auch ein Deckel beim Gasgrill, denn das fertig Grillen findet je nach Wunsch im geschlossenen Zustand statt. Nicht nur Rauch kann zur Belästigung für Nachbarn werden, sondern auch der Geruch von deinem Grillgut.
  4. Ärger wird auch vermieden, wenn Du die direkten Wohnungsnachbarn einfach mit zum Grillen einlädst.
  5. Was wir nicht empfehlen ist Grillgut, welches sehr stark riecht. Gerade Fisch kann hier zu einem Geruchsproblem für die Nachbarn werden. Thunfisch riecht teilweise sehr extrem. Wer Fisch nicht mag, wird je nach Fischart und Geruch schnell meckern. In unserem Grillfleisch Ratgeber findest Du eine sehr große Auswahl an verschiedenem Grillfleisch
  6. Halte einen Sicherheitsabstand zur Wand und Decke ein. Ideal vergewisserst Du Dich, dass die Wand bei voller Grilltemperatur unter 50 Grad bleibt und wenig Hitze vom Grill auf die Wand abstrahlt. An der Decke kann sich Hitze stauen. Achte hier darauf, dass Du nach oben ausreichend Lüftung hast. Passe vor allem auf dem Balkon auf, dass kein Fettbrand entsteht. Die aus dem Grill schlagenden Flammen entzünden sehr schnell Gardinen, Wanddeko, usw.

 

Lagerung von Gasgrill und Gasflaschen

Grill Gasflasche - welche?Generell gibt es kein allgemeines Gesetz welches aussagt, dass ein Gasgrill auf dem Balkon verboten wäre. Anders verhält es sich mit der Lagerung von Gasflaschen oder einem Grill mit Gasflasche. Wird der Gasgrill nicht benutzt, ist die Gasflasche zuzudrehen und vom Gasgrill zu trennen. Eine Schutzkappe ist über das Ausströmventil der Gasflasche zu stülpen.

Gasflaschen sind für Privatverbraucher problemlos zu erhalten. Dies führt zu dem weitverbreiteten Irrtum, ihre Lagerung wäre keinen Vorschriften unterworfen. Tatsächlich gibt es aber gleich mehrere Vorschriften zur Lagerung von Gefahrgut, wozu auch gefüllte Gasflaschen gehören. Gas unterliegt gesetzlichen Verordnungen, zum Beispiel der Flüssiggas-Verordnung 2002, BGBl. II Nr. 446/2002. Aufgrund dieser und anderer Vorschriften ist es zum Beispiel untersagt, Gasflaschen „unter Erdgleiche“ zu lagern. Gemeint ist damit zum Beispiel ein Keller, welcher tiefer als das umgebende Erdreich ist. Der Grund dahinter ist die physikalische Eigenschaft von Gas. Es ist schwerer als Luft und würde sich bei einer undichten Flasche am niedrigsten Punkt sammeln und dort als zündfähiges Gemisch konzentrieren. Gasexplosionen können ganze Wohnhäuser zerstören. Auch wenn ein Gasgrill auf dem Balkon nicht verboten ist kann die Lagerung einer benötigten Gasflasche Probleme bereiten bzw. in Mietshäusern verboten sein.

Genauso ist die Lagerung von Gasflaschen in Garagen oder Arbeitsräumen untersagt. Sie dürfen auch nicht in oder der Nähe von Durchgängen, Treppenhäusern, Fluren, Gebäudedurchfahrten oder Flucht- und Rettungswegen abgestellt oder gelagert werden.

 

Fazit

Sofern nicht in Hausordnungen oder Mietverträgen verboten, würden wir auch sofort mit einem Gasgrill auf dem Balkon grillen. Dabei natürlich immer die Regeln beachten, welche Verbote oder Streit mit Nachbarn verhindern können. Den Spaß am Grillen musst Du Dir nicht nehmen lassen. Im Notfall kannst Du mit deinem Gasgrill immer noch auf zugelassenen Grillplätzen dem Grillvergnügen nachgehen.

Auch wenn ein Gasgrill auf dem Balkon nicht verboten ist, muss natürlich auf die erforderliche Sicherheit geachtet werden. Wer fahrlässig oder durch unsachgemäße Bedienung sowie Benutzung eines Grills einen Schaden verursacht, kann auch dafür haftbar gemacht werden.



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Kommentare

Lest 30. April 2020 um 19:09

Ist der Gasgrìll auf dem Balkon erlaubt?

Antworten

Olaf 30. April 2020 um 20:39

Grundsätzlich ja. Wenn im Mietvertrag aber geregelt ist, dass dies nicht erlaubt ist, dann eben nicht.

Antworten

Möhre 16. Mai 2020 um 17:42

Laut Mietvertrag ist das Grillen mit festen und flüssigen Stoffen verboten. Gas ist ja nur in der Flasche unter Druck flüssig. Zählt jetzt Gas als Gas oder Gas als flüssig?

Antworten

Olaf 17. Mai 2020 um 07:51

Die Interpretation am besten mit dem Vermieter bzw. Hausverwalter klären. Ich sehe Gas als flüssigen Brennstoff an, was bedeutet, dass ein Elektrogrill erlaubt ist. Da kann ich von Landmann den Pantera E empfehlen.

Antworten

David Haubold 29. Juni 2020 um 14:40

Hahihallo.

Ich hatte gestern Abend zwischen 20.30- 21 Uhr ein fetten Disput mit meinem Nachbarn.

Da wir in einer Dachgeschosswohnung wohnen und im Sommer enorme Hitze entsteht. Lüften wir natürlich über Nacht und er begann mit dem Gasgrill zu grillen, ohne Rücksicht auf seine Nachbarn zunehmen.

Meine 1 und 6 jährigen Söhne
lagen demnach schon im Bett und wurden unter dem Geruch geweckt, was mich ziemlich verärgert hat.

Muss ich das als Mieter hinnehmen, bei jemanden, der eine Eigentumswohnung hat und denkt, dass er es machen kann, weil es ein Gasgrill ist?

Antworten

Olaf 29. Juni 2020 um 14:46

Wenn der Nachbar Eigentümer ist, dann sollte es eine Sache der Eigentümerversammlung sein, sich zu einigen, wie man mit Grills und ähnlichem vorgeht. Das müsstest Du also an Deinen Vermieter (der der Eigentümer sein sollte) herantragen.

Antworten

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